Mai 6, 2008...10:38 Uhr vormittags
Die Sprengkraft des Sperrvertrages
Im Atomwaffensperrvertrag verzichten die Unterzeichnerstaaten ohne Atomwaffen auf nukleare Rüstung. Die fünf offiziellen Atommächte verpflichten sich im Gegenzug, eine vollständige Abrüstung ihrer Atomwaffen unter internationaler Aufsicht vertraglich zu vereinbaren. Es besteht also eine Abrüstungsverpflichtung!
Unterziehen wir dieser Verpflichtung eine Prüfung, stellen wir fest: Der Vertrag ist gescheitert.
Unter den Waffen der Millitärmächte ist eine gefürchteter als jede Panzerarmee. Die Hightech-Wunder namens Atom-U-Boote. Allein im 20. Jahrhundert wurden weltweit 5000 davon gebaut. Sei es die Typhoon-Klasse der UDSSR, die Ohio-Klasse der USA oder die Vanguard Großbritanniens. Neuere (seit 2003) in Deutschland (U 212) und zuletzt seit 2007 der Baubeginn der britischen Astute-Klasse . . .

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